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Die DPSG ist ein katholischer Pfadfinderverband in Deutschland. Ziel und Aufgabe des Verbandes ist die Erziehung junger Menschen nach den Vorstellungen und Methoden der Ordnung der DPSG. Die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken.
Sie ist Mitgliedsverband des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), der Internationalen Katholischen Konferenz des Pfadfindertums (CICS) und im Ring deutscher Pfadfinderverbände (RdP). Letzt genannter Verband ist wiederum Mitglied des Deutschen Bundesjugendringes (DBJR) und der Weltorganisation der Pfadfinderbewegung (WOSM).
Die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg ist der Zusammenschluss katholischer Pfadfinderstämme der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist kein rechtsfähiger Verein. Rechtsträger aller für den Gesamtverband tätigen Stellen, Einrichtungen und Unternehmungen ist der Bundesamt Sankt Georg eV.
Die Gliederung (hierzu siehe auch 'Aufbau der DPSG') ist wie folgt:
Der Verband gliedert sich in einzelne Diözesanverbände (Diözesen sind Bistümer), welche wiederum in Bezirke aufgeteilt sind. Ein Bezirk umfasst in der Regel eine Stadt, einen Kreis oder ein oder mehrere Dekanate und besteht aus mindestens fünf Stämmen. Gruppen, welche die Absicht haben, einen Stamm zu gründen, werden als Siedlungen bezeichnet. Die Diözesanverbände, Bezirke und Stämme sind je eigene nicht rechtsfähige Vereine. Sie können jedoch wie der Bundesverband Rechtsträger als eingetragene Vereine bilden.
Bei uns ist das der 'Speerflug e.V.- Verein für Jugendpflege'
Die Aufgaben der Organe (also Vorstand, Leitung und Versammlung) der jeweiligen Ebenen besteht darin, eigene Interessen zu erarbeiten und zu fördern und gegenüber der nächst höheren Ebene zu vertreten.
Die Versammlungen sind wesentliche und zentrale Organe. Auf den Versammlungen werden bestimmte und gewünschte Bereiche thematisiert, diskutiert und beschlossen. Weiterhin werden die Vorstände, Delegierte und sonstige Posten (wie z.B. der Kassenprüfer) durch die Versammlungen gewählt.
Auf Stammesebene sind alle Mitglieder sowie der Elternbeirat Teil der Versammlung. Jedoch sind nur bestimmte Mitglieder stimmberechtigt. Die Stammesvorstände sind wiederum Mitglied der Bezirksversammlung. Die Bezirksvorstände sind Mitglied der Diözensanversammlung und die Diözesanvorstände sind letztendlich Mitglied der Bundesversammlung. Alle Mitglieder sowie Stimmenschlüssel und die jeweiligen Aufgaben der Versammlungen sind der Ordnung und Satzung der DPSG zu entnehmen.
Das besondere in unserem Diözesanverband (Fulda) ist, dass es keine Bezirke mehr gibt. Aufgrund der geringen Anzahl und der geografischen Lage der Stämme innerhalb der Diözese, welche hauptsächlich im südlichen Bereich beheimatet sind, gab es lediglich zwei Bezirke. Da es ja keinen Sinn machte, nur mit zwei Bezirksvorständen und den restlichen Mitgliedern eine Diözesanversammlung abzuhalten, sind bei uns die Stammesvorstände Mitglieder der Diözesanversammlung. Die beiden Bezirke wurden nach Genehmigung der Bundesversammlung abgeschafft. Es wird jetzt nur noch in Stämme des Nordens und Südens unterteilt. Die Stammesvorstände treffen sich in regelmäßgen Abständen zur Aufwindrunde (Stämme des Nordens) respektive zur Koordinationsrunde (Stämme des Südens), um sich untereinander auszutauschen.
Weitere und genauere Angaben zum Wesen, zu den Aufgaben und zur Gliederung der DPSG findet ihr in der Ordnung und Satzung des Verbandes.
Quelle: DPSG - Ordnung, Satzung, Geschichte des Verbandes; erschienen im GeorgsVerlag
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